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Meldewesen im Wandel
Mit der Weiterentwicklung der CRR3 und der Umsetzung der Richtlinie RDARR stehen weiterhin herausfordernde Anforderungen auf der Agenda der Aufsicht. Ab 2029 beginnt zu dem die Einführung des IReF Rahmenwerks, was das Meldewesen in der bisherigen Form stark verändern wird.
Damit müssen in den kommenden Jahren sowohl Kapazitäten für die Umsetzung der avisierten neuen Anforderungen wie auch für die aktuelle Meldefähigkeit vorgehalten werden. In vielen Fällen existieren jedoch noch manuelle Workarounds aus der Umsetzung der CRR3, die Anfang 2025 in Kraft getreten ist.
Daher wird fehlende Effizienz der Meldeprozesse und unzureichende Qualität der Daten ein wesentlicher Kostentreiber für die Institute sein.
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